22. Oktober 2020 | Weiterbildung | Autor: Jürg Zellweger
22. Oktober 2020 | Weiterbildung | Autor: Jürg Zellweger
Der Bundesrat will die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittler/-innen stärken. Damit fördert er den Schutz der Versicherten. Die Branche erhält die Möglichkeit, über verbindliche Bildungsstandards schwarze Schafe aus der Vermittlung von Versicherungen fernzuhalten – und der seriösen und wichtigen Arbeit der Versicherungsberater/-innen und Broker mehr Anerkennung zu verschaffen.
Von Jürg Zellweger ((das sollte hier nicht stehen – der Autor sollte in der "Spitzmarke" genannt werden))
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wird einer Teilrevision unterzogen. Dazu hat der Bundesrat dem Parlament am 21. Oktober 2020 einen Gesetzesentwurf unterbreitet. Darin werden unter anderem auch die Grundlagen zur Aufsicht über die Versicherungsvermittlung gelegt.
Der Gesetzesvorschlag verlangt, dass die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler über die für ihre Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen müssen. Neu wird explizit nicht nur die Ausbildung (heutige Prüfung zum «Versicherungsvermittler/-in VBV») erwähnt, sondern auch die Weiterbildung. Richtigerweise möchte es der Bundesrat primär der Branche selbst überlassen, sich die künftigen Standards in der Bildung zu setzen. Nur bei Bedarf würde der Bundesrat eigenhändig tätig. Klar ist aber auch: Hat man sich in der Branche auf Standards geeinigt, so sind diese von allen Versicherungsvermittler/-innen einzuhalten. Das sorgt für gleich lange Spiesse und verdrängt die schwarzen Schafe, welche leider die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung immer wieder in einem negativen Licht erscheinen lassen. Auch die Versicherungskunden gewinnen an Transparenz – sie sollen sich über die Aus- und Weiterbildung ihres Versicherungsberaters oder ihres Versicherungsbrokers informieren können.
Der Vorschlag des Bundesrates ist erfreulich. Er nimmt die Branche aber in die Pflicht. Die Ausganglage für zielführende Lösungen ist gut: Der VBV erarbeitet derzeit neue Grundlagen für eine moderne Prüfung zum/zur Versicherungsvermittler/-in VBV. Mit Cicero existiert schon ein erfolgreiches Instrument zur Förderung und zum Nachweis der Weiterbildung, das sich an die neue Ausgangslage anpassen lässt. Gerade was die Weiterbildungsstandards betrifft ist es nun nötig, dass in der gesamten Branche – namentlich zwischen Privatversicherungen, Brokern und Krankenversicherungen – ein Konsens darüber erreicht wird, nach welchen Standards und mit welchen Instrumenten man künftig arbeiten will.
Der nächste Schritt liegt nun beim Parlament: Es hat in den kommenden Monaten die Vorlage zu beraten. Die vorgesehene Regelung zur Aus- und Weiterbildung ist erfreulich. Sie ermöglicht es der gesamten Branche, die Qualität in der Versicherungsvermittlung weiter zu stärken. Der VBV freut sich, die Assekuranz und ihre Verbände dabei zu unterstützen.