Im Sommer 2023 tritt die neue kaufmännische Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» in Kraft. Das Ziel der Reform ist, Lernende für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen. Die Digitalisierung sowie der Trend zur Dienstleistungsgesellschaft halten an und verändern die Arbeitswelt allgemein und insbesondere die Aufgabenbereiche von Kaufleuten. Die Kaufleute von morgen handeln in agilen Arbeits- und Organisationsformen, interagieren in einem vernetzten Arbeitsumfeld und arbeiten mit neuen Technologien. Das setzt technische Fertigkeiten und eine digitale Denkweise voraus. Es erfordert aber auch Sozial- und Selbstkompetenzen sowie kritisches Denken und Kreativität. All diese Kompetenzen sollen durch die Reform gestärkt werden.
Um die Umsetzung in der Branche «Privatversicherungen» optimal zu gestalten, geht es für den VBV darum:
In unserer umfassenden Zusammenfassung erfahren Sie, was für die Ausbildungs- und Prüfungsbranche Privatversicherung alles neu sein wird, was bleibt und welche Informationen sie bei der Rekrutierung beachten sollten.
Download der Präsentation zu den wichtigsten Änderungen KV-Reform 2023
Trägerin des Berufes Kauffrau/Kaufmann EFZ ist die Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB). Der VBV ist Teil dieser Konferenz und repräsentiert die Ausbildungs- und Prüfungsbranche Privatversicherungen. Die neue kaufmännische Grundbildung basiert auf einer umfassenden Berufsfeldanalyse. Diese Analyse hat aufgezeigt, welche Kompetenzen zukünftig gefragt sind, damit die Lernenden optimal auf das Berufsleben vorbereitet werden und nach Abschluss ihrer Ausbildung gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
Die Reform des Berufes mit der höchsten Anzahl Lehrverhältnisse stellt damit ein komplexes Grossprojekt dar, in welches auch der Bund und die Kantone mit ihren Berufsfachschulen stark involviert sind. Die formalen Grundlagen und Vorgaben für die Umsetzung der Reform (Bildungsverordnung, Bildungsplan, Vorgaben für die Branchen) finden Sie hier.
Die ursprünglich geplante Einführung wurde von 2022 auf 2023 verschoben.
Einsatz der Lerndokumentation: Sie wird als zentrales Mittel für die Dokumentation der erarbeiteten Praxisaufträge, den gemachten Erkenntnissen und Reflektionen eingesetzt. Zudem werden dort Selbst- und Fremdeinschätzungen hinsichtlich der Handlungskompetenzentwicklung festgehalten.
Im Zentrum der betrieblichen Umsetzungsinstrumente stehen die Praxisaufträge und die Kompetenzraster, die die bisherigen ALS ersetzen.
Die Praxisaufträge konkretisieren die Arbeiten im Betrieb, die die Lernenden zusammen mit ihren Praxisbildenden am Arbeitsplatz ausführen. Es handelt sich somit um Aufträge im Arbeitsalltag, die die Entwicklung der Handlungskompetenzen unterstützen und den Aufbau von Routine und Know-how fördern. Die entwickelten Praxisaufträge sind flexibel und in unterschiedlichen Arbeitssituationen einsetzbar und basieren auf den Handlungskompetenzen, die im Qualifikationsprofil definiert sind.
Die Kompetenzraster dienen der strukturierten Reflexion des Lernenden und des/der Praxisbildner/-in hinsichtlich der Kompetenzentwicklung.
- Hier finden Sie alle Praxisaufträge inklusive Kompetenzraster
Die Lernenden halten ihre Resultate, Erkenntnisse und Selbstreflektion aus den Praxisaufträgen in der digitalen Lerndokumentation (time2learn) fest.
Am Ende jedes Semesters wird ein Qualifikationsgespräch durchgeführt, wobei die Handlungskompetenzentwicklung als zentrales Thema im Mittelpunkt steht. Weiter werden der Umgang mit der Lerndokumentation, das Arbeitsverhalten sowie die Reflektionsfähigkeit und Umsetzung der Erkenntnisse im Arbeitsalltag thematisiert. Basierend auf der Beurteilung und Einschätzung der genannten Kriterien wird eine Erfahrungsnote generiert.
Anleitung Semesterqualifikation
Präsentation Semesterqualifikation
Detaillierte Informationen sowie erste Hinweise zur Umsetzung im time2learn erfahren Sie in der folgenden Übersichtspräsentation:
Informationen zu den Schulungen finden sich im Abschnitt «Schulung der Anspruchsgruppen».
Erklärvideo Ausbildungs- & Einsatzplanung (BiVo 2023)
Erklärvideo Umsetzung Praxisaufträge, Sicht Berufs- & Praxisbildner/-in
Weitere Erklärvideos folgen demnächst.
Mit der KV Reform 2023 tritt ein überarbeitetes Rahmenreglement für die überbetrieblichen Kurse in Kraft. Das Organisationsreglement der Branche Privatversicherung stützt sich auf das Rahmenreglement der SKKAB. Aufgrund dieser Änderungen sowie einer umfassenden Befragung seitens dem VBV werden die überbetrieblichen Kurse für die Privatversicherung auf Lehrbeginn 2023 grundlegend reformiert. Dabei kommt der konsequenten Umsetzung der Handlungskompetenzorientierung eine wichtige Funktion. Die zukünftigen Kurse sollen die Betriebe entlasten und das begleitete, selbstorganisierte Lernen der Jugendlichen fördern. Das branchenspezifische Grundlagenwissen hat nach wie vor einen hohen Stellenwert.
Umfrage überbetriebliche Kurse VBV heute (2.4-1.5.2020)
Management Summary vom 04.Juni 2020
Wegleitung für die überbetrieblichen Kurse
Die Lernenden besuchen über die drei Lehrjahre verteilt insgesamt 16 üK-Einheiten (bisher 14)
Aus dem üK resultiert neu eine Erfahrungsnote bestehend aus zwei üK-Kompetenznachweisen:
Methodisch setzen sich die Kompetenznachweise aus Wissens- und Verständnisfragen - Tests und geleiteten Fallarbeiten zusammen. Die Nachweise werden als Nachbereitungsauftrag erarbeitet.
Der üK-Kompetenznachweis 1 umfasst Wissens- und Verständnisfragen - Tests und geleitete Fallarbeiten aus dem 1. Lehrjahr.
Der üK-Kompetenznachweis 2 umfasst Wissens- und Verständnisfragen - Tests und geleitete Fallarbeiten aus dem 2. und dem 3. Lehrjahr.
Das Kursgeld für einen ük-Tag bzw. eine ük-Einheit wurde vom Vorstand auf CHF 200.- festgelegt. Das ergibt für die 16 Kurstage CHF 3'200.- Darin enthalten sind neben der Lizenz für «time2learn» neu auch die nötigen Lehrmittel (es müssen keine separaten Bücher mehr gekauft werden). Die Kurskosten in der Romandie und im Kanton Tessin können davon abweichen aufgrund anderer kantonaler Regelungen und Zuständigkeiten für die Kursdurchführung.
Der Rahmenlehrplan ist das verbindliche Drehbuch für die überbetrieblichen Kurse. Darin enthalten sind der Lernpfad sowie der Inhaltsplan mit den Handlungskompetenzen, Leistungszielen und dem Themenkatalog. Die Inhalte für das 2./3. Lehrjahr sind noch in Erarbeitung. Deshalb beschränkt sich der Rahmenlehrplan vorerst auf das 1. Lehrjahr.
Rahmenlehrplan Überbetriebliche Kurse ab 2023
Der Unterricht nach KV Reform 2023 verlangt künftig von allen Lernenden den Einsatz elektronischer Medien. Jeder üK-Teilnehmer muss zwingend sein persönliches Notebook in den üK-Unterricht mitbringen. Die Anforderungen an die "BYOD"-Geräte (= Bring your own device) finden Sie im nachfolgenden Flyer.
Mindestanforderungen BYOD für Lernende
Zur Erprobung bestimmter Neuerungen wird seit Sommer 2021 in vier Regionen (Bern, Basel, Solothurn & Zentral-Schweiz) ein «ük-Pilot» durchgeführt. Dabei werden vor allem methodisch-didaktische Elemente getestet, verbindliche Vor- und Nachbereitungsaufträge eingesetzt sowie Funktionen der Lernplattform time2learn getestet. Die Lerninhalte entsprechen der laufenden Bildungsverordnung 2012, und nach Abschluss der Generation 2022 ist das üK-Pilot-Projekt abgeschlossen. Die im Pilot gesammelten Erfahrungen fliessen direkt in die Entwicklung der überbetrieblichen Kurse ab Einführung der Reform im Sommer 2023.
Damit die Reform erfolgreich umgesetzt werden kann, werden die unterschiedlichen Anspruchsgruppen vom VBV entsprechend informiert und ausgebildet.
Als Berufs- oder Praxisbildende bzw. üK-Trainer nehmen Sie eine zentrale Rolle in der Ausbildung der kaufmännischen Lernenden ein. Die Reform 2023 bringt einige Neuerungen mit sich. Machen Sie sich fit für die neuen Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Privatversicherung.
Der Kurs richtet sich an neue und bestehende Berufs- und Praxisbildner/-innen und üK-Trainer/-innen, die das Basismodul KV Reform 2023 noch nicht besucht haben.
Um Ihre offenen Fragen zu der KV Reform 2023 beantworten zu können, bietet der VBV regelmässige Austausch-Slots an. Bei Interesse bitten wir Sie, uns Ihre Fragen mittels Anmeldeformular vorgängig zukommen zu lassen. Die Termine dienen nicht nur zur Beantwortung Ihrer Fragen, sondern soll auch als Austausch-Plattform zwischen den Unternehmen genutzt werden.
Die üK-Verantwortlichen werden kontinuierlich vom VBV über die Neuerungen informiert und in den Entwicklungsprozess eingebunden. Die üK-Leitenden werden entsprechend von den üK-Verantwortlichen instruiert. Die detaillierten Schulungen zu den einzelnen üK-Einheiten erfolgt ab Frühling 2023.
Das Anforderungsprofil der Lernenden wird sich mit der KV Reform 2023 grundsätzlich nicht ändern. Allerdings werden einzelne Voraussetzungen einen höheren Stellenwert einnehmen, beispielsweise das Handeln in agilen Organisationsformen oder in einem vernetzten Arbeitsumfeld.
Zögern Sie nicht bei Fragen oder Unklarheiten unser Projektteam zu kontaktieren. Aufbauend auf den Rückfragen werden wir ein entsprechendes FAQ erstellen und auf der Website zur Verfügung stellen und bei Bedarf aktualisieren.
Update zum Reformprojekt Kaufleute 2023 - Ausgabe Januar 2024
Update zum Reformprojekt Kaufleute 2023 - Ausgabe September 2023
Update zum Reformprojekt Kaufleute 2023 - Ausgabe Juli 2023
Update zum Reformprojekt Kaufleute 2023 - Ausgabe März 2023
Update zum Reformprojekt Kaufleute 2023 - Ausgabe September 2022
Simon Werren und sein Team stehen Ihnen bei Fragen sehr gerne jederzeit zur Verfügung.
Telefon: 031 328 26 26
E-mail: nachwuchsentwicklung(at)vbv-afa.ch