27. November 2023 | Menschen
27. November 2023 | Menschen
Im Oktober hat die Finanzmarktaufsicht (FINMA) vier Symposien zum revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz und der revidierten Aufsichtsverordnung durchgeführt. Dort hat sie die Neuerungen erläutert und ist detailliert auf die damit verbundenen notwendigen Schritte eingegangen. In Podiumsdiskussionen wurden ausserdem zentrale Fragen aufgenommen und besprochen. Markus Geissbühler, Leiter Digitale Aufsicht Versicherungen und Vermittler bei der Finanzmarktaufsicht (FINMA), zieht ein positives Fazit aus den Anlässen.
Das Thema der Versicherungsvermittlung hat in den letzten Jahren zunehmend für Unmut in der Bevölkerung, bei Behörden und Konsumentenschutzorganisationen geführt. Dies hat schliesslich den Gesetzgeber veranlasst, die Regulierung in diesem Bereich zu verschärfen. Dies, um die Qualität am Point of Sale zu verbessern, Falschberatungen oder missbräuchliches Verhalten zu verhindern und der Versicherungskundschaft mit den für den Vertragsabschluss notwendigen Informationen zu versorgen.
Die FINMA will dieses Ziel im Auge behalten und bei offensichtlichem Fehlverhalten intervenieren. Zahlreiche Rückmeldungen von Marktteilnehmenden zeigen, dass dies zur Qualitätsverbesserung führt und daher gewünscht wird. Lesen Sie dazu unser Interview mit Markus Geissbühler, Leiter Digitale Aufsicht Versicherungen und Vermittler bei der FINMA.
Die FINMA-Symposien im Oktober waren ein Erfolg. Welche Erkenntnisse hat die FINMA daraus gewonnen?
Mit über 3'000 Teilnehmenden gab es in der Tat ein grosses Interesse an den vier durchgeführten Veranstaltungen. Das Interesse zeigte sich auch bei den animierten Smartphone-Umfragen, den Podiumsdiskussionen sowie den zahlreichen persönlichen Interaktionen der FINMA-Mitarbeitenden nach den Veranstaltungen. Im Markt besteht definitiv Klärungsbedarf. Daher sind wir sehr zufrieden, dass wir mit einer grossen Anzahl betroffener Akteure in Kontakt getreten sind. Wir konnten mit unseren Expertinnen und Experten die Neuerungen darlegen und aufzeigen, wo für die einzelnen Marktteilnehmenden Handlungsbedarf besteht.
Welche Fragen wurden am häufigsten gestellt, was beschäftigt die Versicherungsvermittler/-innen am meisten? Und wie sehen die Antworten aus?
An allen vier Symposien zeigte sich, dass die Aus- und Weiterbildung als grösste Herausforderung betrachtet wird. Vielen Teilnehmenden war nicht bewusst, dass sich die Vermittler- und Versicherungsbranche in diesem Bereich selbst reguliert und die FINMA nur den finalen Mindeststandard anerkennen kann.
Diesbezüglich steht die FINMA in regem Austausch mit dem VBV. Wir konnten uns bereits in den wichtigsten Eckpunkten auf einen Mindeststandard einigen. Es ist jedoch wichtig, dass die Branche diesen Prozess optimal unterstützt, damit die vom Gesetzgeber vorgegebenen Übergangsfristen eingehalten werden können. Diese Fristen sind nämlich nicht erstreckbar. Viele Reaktionen gab es auch zur neu vorgeschriebenen Offenlegung von Entschädigungen (Art. 45b VAG). Die dort bereits im Detail beschriebenen Gesetzesvorschriften waren vielen Teilnehmenden nicht bekannt.
Welche Lehren ziehen Sie aus der Umfrage an den Symposien?
Wir haben gesehen, dass es bei vielen Fragen um die Abgrenzung zwischen gebundenen und ungebundenen Vermittlung geht, oft im Zusammenhang mit einem spezifischen Geschäftsmodell. Wir konnten schon während der Symposien einige dieser Fragen beantworten.
Zudem stehen wir täglich in Kontakt mit Vermittler/-innen, die uns ihre Fragen unterbreiten. Dort, wo erst jetzt komplexe Fragestellungen auftreten, ist man im Hinblick auf das Inkrafttreten der neuen Regulierung spät dran. In diesen Fällen sollten sich die Unternehmen rechtlich beraten lassen.
Für die weitere Entwicklung der Aufsichtspraxis war es sehr aufschlussreich, verschiedenste Konstellationen kennenzulernen, von Einpersonenbetrieben über mittlere und grosse Broker-Firmen bis zu den Versicherungsgesellschaften.
Was raten Sie den Gesellschaften und den Versicherungsvermittler/-innen, insbesondere im Hinblick auf die kurzen Fristen?
Die FINMA hat sich mit einer informativen Website, einer Aufsichtsmitteilung sowie mit den durchgeführten Symposien aktiv an die betroffenen Kreise gewandt. Für Unterstellungsfragen und die Registrierung bestehen zudem Kommunikationskanäle zur FINMA, die bereits rege genutzt werden. Die Vermittlerinnen und Vermittler sind nun aufgefordert, die notwendigen Schritte einzuleiten und umzusetzen.