18. März 2025 | Weiterbildung

Mindeststandards: Die Versicherungsbranche übernimmt Verantwortung

2024 war ein wegweisendes Jahr für die Versicherungsbranche. Mit der Einführung verbindlicher Mindeststandards, die von der FINMA genehmigt wurden, setzt die Branche ein klares Zeichen für Professionalität und den Schutz der Versicherten. 

Im August 2024 hat der Verwaltungsrat der FINMA die neuen Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung von Versicherungsvermittler/-innen offiziell genehmigt. Diese Standards sind das Ergebnis eines mehrjährigen, intensiven Prozesses, der durch die Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) im März 2022 sowie die Aufsichtsverordnung (AVO) vom Juni 2023 angestossen wurde.

Eine branchenübergreifende Steuergruppe, bestehend aus Vertretern aller relevanten Verbände, erarbeitete in zwölf Sitzungen Lösungen, um missbräuchliches Verhalten von Versicherungsvermittler/-innen zu verhindern. Die Herausforderung bestand darin, ein System zu schaffen, das praxisnah, kosteneffizient und unternehmensfreundlich ist.

Die wichtigsten Neuerungen

  • Prüfungen durch den VBV: Das System basiert auf Zertifizierungs- und Rezertifizierungsprüfungen und nicht auf anerkannten Kursen oder Bildungsgängen.

  • Praxisnähe und Neutralität: Die Mindeststandards orientieren sich an den realen Aufgaben in der Kundenberatung und -betreuung. Sie berücksichtigen zudem die unterschiedlichen Geschäftsmodelle in der Branche.

  • Differenzierte Profile und Übergangsregelungen: Anstelle einer generellen Lösung für alle wurden spezifische Profile geschaffen, darunter «Allbranche», «Nicht-Leben», «Leben» und «Krankenzusatzversicherung». Übergangsbestimmungen sorgen dafür, dass bestehende Vermittler/-innen ohne erneute Prüfungen in das neue System überführt werden können.

  • Erweiterung auf den Innendienst: Neben dem Aussendienst muss das neue System erstmals auch rund 10'000 Innendienstmitarbeitende umfassen, die auch in der Kundenberatung tätig sind. Eine bedeutende Veränderung für die Branche.

  • Kundenkontakte während der Ausbildung: Versicherungsverträge bereits während der Ausbildung anzubieten oder abzuschliessen, ist nur sehr eingeschränkt – im Rahmen einer zertifizierten Ausbildung – und ausschliesslich im Bereich «Nicht-Leben» möglich.

Die neuen Mindeststandards wurden so gestaltet, dass praxisferne Prüfungen oder übermässige Bürokratie vermieden werden. Gleichzeitig bleibt das System flexibel, um künftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

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