12. März 2025 | Weiterbildung
Neue Zulassungsprüfung «Versicherungsvermittler/-in VBV» ab Juli 2025

12. März 2025 | Weiterbildung
Die Versicherungsvermittlung steht vor einer wichtigen Veränderung: Ab Juli 2025 führt der VBV schrittweise eine neue Zulassungsprüfung ein. Damit wird der bisherige Prüfungsstandard, der auf dem FINMA-Prüfungsreglement von 2012 basiert, abgelöst. Noch bis Sommer 2025 finden die letzten Prüfungssessionen nach dem bisherigen Modell statt, wobei eine erfolgreiche Prüfung zur Zulassung «Allbranche» führt.
Mit dem neuen Modell wird die Zulassungsprüfung deutlich flexibler und moderner gestaltet. Die bisherigen fixen Anmeldefenster und starren Prüfungssessionen entfallen – künftige Kandidaten/Kandidatinnen können sich jederzeit anmelden und die Prüfungen fortlaufend ablegen.
Ab Sommer 2025 besteht die Zulassungsprüfung aus vier separaten Prüfungsteilen, die je nach angestrebtem Profil abgelegt werden können. Die Profile umfassen:
Prüfungsform: schriftlich; online, mit Proctoring
Prüfungsmethoden: Wissens- und Verständnisfragen
Dauer: 30 Minuten
Hilfsmittel: keine
Dieser Teil ist eine obligatorische Voraussetzung für alle weiteren Prüfungsteile. Er allein führt jedoch zu keiner Zulassung.
Prüfungsform: schriftlich; online, mit Proctoring
Prüfungsmethoden: geleitete Fallarbeit; Wissens-/Verständnisfragen
Dauer: 30 Minuten
Hilfsmittel: keine
Prüfungsform: mündlich, Präsenz
Prüfungsmethoden: Fachgespräch mit Experten
Dauer: 30 Minuten
Hilfsmittel: Für die Vorbereitung können alle Hilfsmittel eingesetzt werden. Für die Prüfung dürfen einzig die vorbereiteten und eingereichten Unterlagen genutzt werden (physisch und/oder digital).
Prüfungsform: schriftlich; online, mit Proctoring
Prüfungsmethoden: geleitete Fallarbeit; Wissens-/Verständnisfragen
Dauer: 60 Minuten
Hilfsmittel: keine
Die Zulassung in einem bestimmten Profil erfordert das Bestehen der entsprechenden Prüfungsteile. Beispiel: Wer die Zulassung im Profil «Krankenzusatz» anstrebt, muss sowohl den Prüfungsteil «Generelle Fähigkeiten & Kenntnisse» als auch den Prüfungsteil «Krankenzusatzversicherung» erfolgreich absolvieren.
Wer bereits eine Zulassung besitzt, kann diese bei Bedarf auf weitere Profile wie «Nicht-Leben» oder «Leben» erweitern, indem er oder sie die jeweiligen Prüfungsteile nachträglich ablegt.
Zusätzlich zur Zulassungsprüfung «Versicherungsvermittler/-in VBV» werden ab 2025 auch neue Zulassungsprüfungen für die Vermittlung von spezifischen Versicherungsprodukten eingeführt:
«Automobilgewerbe»: Anmeldung ab Mai 2025
«Ernteausfall/Tierseuchen»: Anmeldung ab Oktober 2025
Für die Prüfungen können sich Kandidaten/Kandidatinnen jederzeit über die Website des VBV anmelden.
Alle Details zu den neuen Zulassungsprüfungen sowie den überarbeiteten Mindeststandards finden Sie auf unserer Webseite und in der neuen Prüfungsordnung.