30. April 2021 | Lernmedien | Autor: Jürg Zellweger
30. April 2021 | Lernmedien | Autor: Jürg Zellweger
Seit der Einführung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, VAG vom 17. Dezember 2004 absolvierten jährlich gegen 2000 Personen die Prüfung zum/zur Versicherungsvermittler/-in VBV. Nun steht eine Gesetzesrevision an, und die Ansprüche an eine solche Prüfung haben sich in den letzten Jahren verändert. Eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Berufsbild des Versicherungsvermittlers ist die Basis der Weiterentwicklung.
Die «Vermittlerprüfung» spielt in der Versicherungsbranche eine wichtige Rolle. Sie ist eine Voraussetzung für den Eintrag im öffentlichen Vermittlerregister der Finma und auch eine Bedingung, um bei Cicero, dem Gütesiegel für kompetente Beratung in Versicherungsfragen, mitmachen zu können. Zweck der Übung: Der Schutz der Versicherungskunden vor mangelhafter Beratung. Zugleich will man für Versicherungsvermittler/-innen aber auch Karriere- und Weiterbildungsperspektiven eröffnen.
In der Branche ist man überzeugt, dass der Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittler/-innen in Zukunft eine noch höhere Bedeutung zukommen wird. Die Kundenberatung wird anspruchsvoller, die Produkte und damit auch die Ansprüche der Aufsichtsbehörden werden komplexer. Zudem setzen neu die Krankenversicherungen vermehrt auf die Prüfung zum/zur Versicherungsvermittler/-in VBV. Auch die Versicherungsbroker melden teils andere Ausbildungsbedürfnisse als die Versicherungsgesellschaften.
Einen wichtigen Schub für eine kompetente und hochwertige Versicherungsberatung im gesamten Markt erhofft sich die Branche durch eine neue Pflicht zur Weiterbildung. Eine solche will man in der anstehenden Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verankern. Dies ist nötig, um alle Akteure zu einer Mindestqualität in der Versicherungsvermittlung zu verpflichten und auch, um unseriöse Anbieter vom Markt zu verdrängen.
Natürlich werden sich diese branchenpolitischen Debatten auf die zukünftige Prüfung zum/zur Versicherungsvermittler/-in auswirken. Noch sind aber einige Eckwerte unklar. Das Parlament dürfte frühestens Mitte Jahr mit der Debatte zum Versicherungsaufsichtsgesetz beginnen.
Trotzdem haben wir im Januar einen systematischen Berufsentwicklungsprozess in Gang gesetzt, um die Prüfung zum/zur Versicherungsvermittler/-in VBV rechtzeitig auf ein neues Fundament zu stellen.
In einer Grossgruppe mit rund 70 Praktikerinnen und Praktikern wurde der konkrete Bedarf der Praxis erhoben. Resultat: Das Berufsbild soll geschärft werden – denn die Tätigkeiten fallen teilweise sehr unterschiedlich aus. Der Ruf nach Aktualisierung, stärkerer Relevanz für die Praxis und auch teils nach höheren Prüfungsanforderungen war zudem nicht zu überhören.
Um das zu erreichen, folgten nun gegen den Sommer 2021 gezielte Workshops mit Praktikern und Expertinnen. Dabei werden die konkreten Tätigkeiten der Versicherungsvermittler gesammelt, besprochen und verdichtet. Die tatsächliche Arbeitssituation steht dabei im Zentrum. Das zwingt uns zum Praxisbezug. Das Resultat nennen Bildungsexperten Qualifikationsprofil – einen Beschrieb des Berufsbildes und der dazu nötigen Handlungskompetenzen.
Wie auch immer sich die oben genannten Eckwerte der Politik ergeben werden: Wir haben die Anforderungen an die Versicherungsvermittler/-innen im Herbst sauber beschrieben und sorgen dafür, dass das Vorhaben in der Branche breit abgestützt ist. In einem zweiten Schritt ziehen wir, ausgehend von diesem Qualifikationsprofil, die Schlussfolgerungen für eine bedarfsgerechte, moderne und effiziente Gestaltung der Vermittlerprüfung und ihrem Zusammenspiel mit einer allfälligen Weiterbildungsverpflichtung.
> Alle Informationen zum/zur Versicherungsvermittler/-in VBV