08. Dezember 2020 | Weiterbildung | Autor: Roger Lüthi
08. Dezember 2020 | Weiterbildung | Autor: Roger Lüthi
Vor einem Jahr wurde ein Projekt für die Weiterentwicklung dieses Bildungsabschlusses lanciert. Informationen zur Ausgangslage und zum bisherigen Projektverlauf finden Sie im . Zwischenzeitlich liegen weitere Ergebnisse vor. Das wichtigste: In Zukunft will man sowohl in der Ausbildung als auch bei der Prüfung des Bildungsabschlusses auf Handlungskompetenzen fokussieren. Die reine Vermittlung und Abfrage von Wissen soll Vergangenheit sein.
In mehreren, breit abgestützten Workshops mit Praktikerinnen und Praktikern aus Privatversicherungen, Krankenversicherungen und von Brokern wurden mit Unterstützung des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB) ein Berufsbild für Versicherungsvermittler/-innen erstellt und berufstypische Handlungssituation beschrieben. In der Folge hat man daraus Handlungskompetenzen abgeleitet: Welche berufstypischen Handlungssituationen muss eine Person bewältigen können, um den Beruf kompetent ausüben zu können? Das Qualifikationsprofil betrifft gebundene und ungebundenen Versicherungsvermittler/-innen gleichermassen.
Der Abschluss zum/zur Versicherungsvermittler/-in soll ein von der FINMA anerkanntes Verbandszertifikat bleiben und für die Versicherungsvermittlung über alle Branchen und Tätigkeitsgebiete berechtigen. Neu wird dabei auch der Krankenversicherungsbereich besser berücksichtigt werden. Zudem soll die Prüfung für die Praxis relevanter und aktueller werden.
Auf Basis des Berufsbilds und der berufstypischen Handlungssituationen wird das Prüfungsdesign erarbeitet. Dies umfasst eine Prüfungsordnung und -wegleitung sowie eine Nullserie. Weiter soll ein Konzept erarbeitet werden, das den Rahmen für die künftige Ausbildung zum/zur Versicherungsvermittler/-in festlegt. Beide Ergebnisse sollen im März 2021 vorliegen.
In beiden Teilen, Prüfung und Ausbildung, soll der Fokus auf den Handlungskompetenzen liegen. Man will also wegkommen von einer reinen Vermittlung und Abfrage von Wissen.
Die Rahmenbedingungen für den Abschluss zum/zur Versicherungsvermittler/-in sind in Bewegung. Die Botschaft des Bundesrates zu Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wurde am 21.10.2020 verabschiedet. Es folgen nun die parlamentarische Beratung und die Arbeit an den Verordnungen. Gleichzeitig arbeitet der Bundesrat an einem Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit im Krankenversicherungsbereich. Zudem gilt es, die Umsetzung der Branchenvereinbarung der Krankenversicherer (Qualitätsstandards in der Vermittlung) zu unterstützen: Die Krankenversicherer wollen ihre externen Vermittler bis am 1. Juli 2022 ins Cicero-Register eintragen lassen. Auf inhaltlicher Ebene ist die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes VVG zu berücksichtigen.
Diese Entwicklungen gilt es weiterzuverfolgen und deren Auswirkungen im weiteren Projektverlauf zu antizipieren. Im Frühjahr 2021 sind wir wieder ein Stück weiter – und können mit unseren Partnern über konkrete Einführungstermine sprechen.