Seit dem 1. Januar 2024 ist das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die revidierte Aufsichtsverordnung (AVO) in Kraft getreten. Dabei kommt es zu wichtigen Neuerungen in Bezug auf die Aus- und Weiterbildung von Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler.

Beachten Sie dazu die Informationen der FINMA. Insbesondere die FINMA-Aufsichtsmitteilung 04/2023 stellt einen Aktionsplan für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler dar. Wir raten, entsprechende Schritte unbedingt zu beachten und einzuleiten.

Wir haben hier zum Nachlesen die Orientierungshilfe (Stand September 2024) in Bezug auf die Einführungsphase der neuen Bestimmungen zur Aus- und Weiterbildung aufgeschaltet.