28. Juni 2022 | Weiterbildung
28. Juni 2022 | Weiterbildung
Die Branche bildet sich bis Anfang September 2022 ihre Meinung zur neuen Aufsichtsverordnung (AVO) im Privatversicherungsbereich. Wichtige Eckwerte betreffen alle Versicherungsvermittler/-innen und damit auch die Tätigkeit des VBV.
Die Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wurde im März 2022 vom Parlament verabschiedet. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD schlägt nun in den Ausführungsbestimmungen konkretere Regeln für Versicherungsvermittler/-innen vor.
Eine erste Knacknuss ist die Bestimmung zur Versicherungsvermittlung (Art. 182a): Welche konkrete Tätigkeit fällt darunter? Das Gesetz spricht von Anbieten und Abschliessen von Versicherungsverträgen. Die Verordnung ergänzt nun, dass damit namentlich auch Beraten und Vorschlagen gemeint seien.
Neu möchte die Verwaltung auch das «Ausführen anderer wesentlicher Vorbereitungsarbeiten zu dieser Tätigkeit» als Versicherungsvermittlung definieren. Das geht wohl zu weit. Das EFD betont zwar, dass Personen im Backoffice ohne direkte Kundenverantwortung damit nicht gemeint seien – aber wer denn sonst? Hier gilt es, präziser zu sein und diesen Abschnitt zu streichen. Zur Erinnerung: Das neue VAG will Klarheit schaffen. Man kann lediglich als «gebunden» oder «ungebunden» arbeiten. Nicht beides.
Das zweite Thema sind die Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung (Art. 190). Sie sollen sicherstellen, dass die Versicherungsvermittler/-innen ihren Beruf professionell ausüben können, und sie sollen den Schutz der Versicherten gewährleisten. Hier ist die Branche gefordert, die Standards genauer zu definieren und von der FINMA genehmigen zu lassen. Die Aufsichtsbehörde wird darauf achten, dass der Kundenschutz, die Transparenz sowie gleich lange Spiesse unter den Akteuren grossgeschrieben werden. Um dies sicherzustellen, tut sich die Branche für ein gemeinsames Projekt im Rahmen unseres Verbands zusammen. Es gilt, schwarze Schafe, die es leider in der Szene immer noch gibt, von der Vermittlertätigkeit auszuschliessen und die grosse Mehrheit der seriösen Kundenberater/-innen und Broker zu stärken. Das ist eine grosse Chance für den Berufsstand.
Das dritte Thema, die Kontrolle der Einhaltung dieser Mindeststandards (Art. 190a), möchte die FINMA wiederum der Branche delegieren. Im Vordergrund steht dabei natürlich – wie bisher – die Prüfung zum Versicherungsvermittler/zur Versicherungsvermittlerin VBV als Zulassung zur Vermittlertätigkeit.
Auch im weiteren Berufsleben sollen die Fähigkeiten und Kenntnisse der Versicherungsvermittler/-innen immer auf dem aktuellen Stand der Mindeststandards sein. Ob dies der Fall ist und wie das genau überprüft werden soll, ist Gegenstand des Projekts «Mindeststandards VAG». Die Überprüfung könnte mittels regelmässiger Check-ups (z.B. Online-Prüfungen) erfolgen, allenfalls auch in Kombination mit der Attestierung von Lernleistungen (z.B. Punktesystem wie Cicero). Das sind die aktuellen Ideen im Projekt; fixiert ist noch nichts. Wer heute bereits Cicero-Member oder im FINMA-Register eingetragen ist, soll möglichst reibungslos in die neue Regulierungswelt überführt werden. Dies dürfte aber noch – je nach politischem Prozess – zwei bis drei Jahre dauern.
Wichtig ist, dass man bei allen diesen Bestimmungen bereits an die künftigen Konsequenzen für die Umsetzung denkt. Nicht zu vergessen: Es geht um tausende von gebundenen oder ungebundenen Vermittler/-innen, die unter Umständen noch geschult und geprüft werden müssen.
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